weiterführende informationen findest du hier:
http://www.lsvd.de/recht/AuslGVwV-Hamburg.html

ansonsten kontaktiert (je nach bundesland) die ausländerbehörde, bzw. die standesämter!

anmerkung: der morokkaner braucht als erstes ein visum für deutschland. das muss in rabat beantragt werden. ich nehme also an, dass er vor der visumstelle erklären muss (im beissein seines freundes?), dass er in deutschland eine lebenspartnerschaft eingehen will. eine ausreise nach deutschland (mit gültigem visum) wird ihm, nach meiner sicht der dinge, von den marokkanischen behörden nicht verweigert werden. wenn er in deutschland eine lebenspartnerschaft eingeht, gelten im weiteren die bestimmungen der familienzusammenführung.

das sind aber, bitte, nur erste hinweise. der notwendige schritt ist der, sich an die behörden zu wenden, unter umständen auch an das auswärtige amt, berlin.

mehr kann ich zu diesem themenkomplex leider nicht beitragen.

ich wünsche allen beteiligten viel erfolg, vielmehr aber noch, dass ihre hoffnungen und wünsche aneinander sich erfüllen. und das sage ich mit einem (ganz kleinen, fast zu übersehenden!) skeptischen ausrufungszeichen!.

Jocim