Antwort auf:
vor etwas zwei Jahren kam ein Koelner Unternehmen in die Schlagzeilen, weil es "Arbeitsvertraege" an Osteuropaer verkauft hatte, die glaubten dadurch ein Visum zu erhalten.
ja, das war aber nicht die Frage.

Wir sprachen über gesetzliche Verträge, die inhaltlich juristisch zugelassen sind und nicht über unechte Verträge, deren Inhalte juristisch nicht zugelassen sind. Die werden ohnehin nicht als Verträge anerkannt, da sie dem Gesetz wiedersprechen.
Die Frage nur, ob die Voraussetzungen hierfür garantiert sind?. Wenn das Arbeitsamt nach Prüfung feststellt, dass eine Arbeit von einem Einheimischen nicht verrichtet werden kann, darf die Arbeit an einem Ausländer vergeben werden.

Also man darf schon Arbeitsverträge an Ausländer ausstellen. Es ist kein Verbrechen und ist nicht strafbar.