Nur zur korrektion.

 Antwort auf:
Wer einen solchen Arbeitsvertrag ausstellt macht sich also strafbar.
Es ist nicht strafbar Arbeitsverträge, egal welcher Art, auszustellen. In o.g. Fall bekommt der Betroffene vom Arbeitsamt keine Arbeitserlaubnis. Der Antrag auf "Arbeitsgenehmigung" wird einfach abgelehnt.

 Antwort auf:
Eine Arbeit die von einem Einheimichen verrichtet werden kann, darf nicht an einen Auslaender vergeben werden!
Es darf nicht an einem nicht EU-Burger vergeben werden.