Antwort auf:
Soweit mir bekannt ist, kann ein Marokkaner mit Arbeitsvertrag mit einem spanischen (französischen ?) Unternehmen eine Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung erhalten.
Das war vor ca. 25 Jahren mal so!
Heute ist es in Europa genau so wie in Marokko:

Eine Arbeit die von einem Einheimichen verrichtet werden kann, darf nicht an einen Auslaender vergeben werden!
Wer einen solchen Arbeitsvertrag ausstellt macht sich also strafbar.


Beste Grüße
Thomas

In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.