Soweit mir bekannt ist, kann ein Marokkaner mit Arbeitsvertrag mit einem spanischen (französischen ?) Unternehmen eine Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung erhalten.
Das war vor ca. 25 Jahren mal so!
Heute ist es in Europa genau so wie in Marokko:
Eine Arbeit die von einem Einheimichen verrichtet werden kann, darf nicht an einen Auslaender vergeben werden!
Wer einen solchen Arbeitsvertrag ausstellt macht sich also strafbar.