http://www.auswandern-aktuell.de/beratungsdienst/beratung/familie0.html

moin ihr sprachakrobaten, ich hoffe nur instaendig, dass nicht irgendein forumbesucher das niveau hier anhand euerer beitrage einstuft.

Grundsätzlich kann Kindergeld erhalten, wer

in Deutschland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, oder im Ausland wohnt, aber in Deutschland entweder unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist oder entsprechend behandelt wird

Als Kinder werden berücksichtigt:

im ersten Grad mit dem Antragsteller verwandte Kinder (eheliche, für ehelich erklärte, nichteheliche und adoptierte Kinder)
Kinder des Ehegatten (Stiefkinder) und Enkelkinder, die der Antragsteller in seinen haushalt aufgenommen hat
Pflegekinder, mit denen der Antragsteller durch ein familienähnliches, auf längere Dauer berechnetes Band verbunden ist

Normalerweise wird Kindergeld nur für Kinder bis zum 18. Lebensjahr gezahlt, es kann aber bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres Kindergeld weiter gezahlt werden, solange das Kind sich in der Schul-, Berufsausbildung oder dem Studium befindet.


du hast noch nicht einmal nicht den ocean gesehen? die reden von nichts anderes im himmel! knocking on heavens door