An die Regierung von Oberbayern
z.Hd. Herrn Huber
Maximilianstr. 39
80538 München


Sehr geehrter Herr Huber,

mit Empörung und Bestürzung haben wir Ihren Bescheid vom 5.8.2005 gelesen.
Uns ist es völlig unverständlich, wie Sie die Schulschließung der Deutsch-Islamischen Schule anordnen konnten.
Seit mehr als zwanzig Jahren arbeitet die Deutsch-Islamische Schule vertrauensvoll mit den Regierungsstellen zusammen.
Alle amtlichen Vorgaben wurden und werden von uns genauestens erfüllt. Davon hat sich die Regierung von Oberbayern auch bei diversen Besuchen überzeugen können. Beim letzten Besuch im Juli 2003 wurde Ihre Delegation sogar von einer arabisch sprechenden Lehrerin begleitet, die insbesondere den Arabischunterricht und die arabischen Lehrbücher einer inhaltlichen Prüfung unterzog.
Damit dürfte der Vorwurf "wir wissen nicht, was im Lehrplan steht" nicht mehr haltbar sein. Außerdem liegt Ihrer Behörde seit der Gründung der Schule ein Lehrplan für die Fächer Arabisch, Religion und Sachkunde (auf arabisch) vor, der in deutscher Sprache abgefasst und von Ihnen auch genehmigt wurde. An den Inhalten des Lehrplans hat sich seither nichts geändert.
Über den amtlichen bayrischen Lehrplan sind Sie wohl hinreichend informiert und auch er enthält keinerlei extremistisches Gedankengut.
Wir sind deshalb fassungslos darüber, dass ohne konkrete Anhaltspunkte, nur auf vage verfassungsschützerische Verdachtsmomente in "könnte" und "würde"-Formulierungen eine totale und plötzliche Schulschließung veranlasst werden kann.
Sie berauben damit mehr als 100 Grundschüler ihrer gewohnten Klassengemeinschaft und setzen sie einem unnötigen Schulwechsel aus. Darüber hinaus werden auf diese Weise auch mehr als 10 Arbeitsplätze vernichtet, die bei der derzeitigen Arbeitsmarktsituation den deutschen Steuerzahler nur unnötig belasten würden.
Wir glauben nicht, dass sachliche Gründe Sie zu diesem Bescheid bewogen haben, sondern politischer Druck. Das Wesen dieses unseren Rechtsstaates ist aber gerade die Unabhängigkeit der einzelnen staatlichen Institutionen voneinander. Deshalb sind wir der Meinung, dass die Vorwürfe gegen den Träger zunächst einmal gerichtlich bewiesen werden müssten, ehe dann die nachgeordnete Institution tätig werden kann.

Wir appellieren daher an Sie, nicht blind zum Erfüllungsgehilfen für politische Machtspiele zu werden und auf dem Rücken von Grundschulkindern, Eltern und Lehrern Wahlkampfpolitik zu unterstützen.

Wir bitten Sie deshalb, Ihren Bescheid bis zu einer gerichtlichen Entscheidung auszusetzen und den Schulbetrieb für des Schuljahr 2005/06 zunächst ungehindert beginnen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen


Leben und leben lassen!