hallo

 Antwort auf:
merkwuerdige Antwort! Darf man erst einschreiten, wenn' Tote gegeben hat?
wenn's nicht so wäre, dann müssten viele abgeschoben werden. und wenn sie deutsche sind, dann ab in schutzhaft.
hasspredigten hört man auch am stammtisch.
aber soweit ich weiss, garantiert das grundgesetz meinungsfreiheit.
man darf denken und sagen, was man will. nur tun darf man es nicht.
ich könnte in deutschland zb zu jemanden sagen "ich bring dich um" ohne das ich mit konsequenzen rechnen müsste. ich darf es aber nicht tun.
wenn es so weitergeht wie bisher, dann ist die freiheit bei der verteidigung der freiheit auf der strecke geblieben ohne das ein terrorist sich die finger schmutzig machen musste.


gruss
Najib


um etwaigen rechtliche konsequenzen vorzubeugen:
dieses posting wurde unter subjektivitätsvorbehalt erstellt.

Wandern im Rif

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