Hallo Leute!

nach Anfrage in Rabat, warum der Antrag abgelehnt wurde, bekam ich nur eine allgemeine Stellungnahme, da aus datenschutzrechtlichen Gründen nur dem Eingeladenen der Ablehnungsgrund mitgeteilt werden darf.

Seit wann gibt es in Marokko Datenschutz??

Nun die allgemein gehaltene Aussage beinhaltet folgendes:

"Für die Erteilung eines Visums ist von der Botschaft nach den ausländerrechtlichen Vorschriften die Rückkehrwilligkeit des Antragstellers zu prüfen. Hierbei spielt die Frage, ob der Antragsteller eine gesicherte Existenz und eine feste Verwurzelung im Heimatland hat, eine wesentliche Rolle. Bei der Prüfung des Visumantrags ist zwar die Vorlage einer beglaubigten Verpflichtungserklärung gemäß § 84 Ausländergesetz einer in Deutschland ansässigen Referenzperson erforderlich, für die Beurteilung der Rückkehrwilligkeit des Antragstellers sind jedoch nur seine persönlichen Verhältnisse in Marokko ausschlaggebend.
Können entsprechende Nachweise hierfür nicht erbracht werden und kann nicht auf eine andere Art ausgeschlossen werden, daß ein längerfristiger Aufenthalt in Deutschland beabsichtigt ist, ist der Visumantrag abzulehnen.
Ich bitte Sie überzeugt zu sein, daß die Botschaft den Umstand, daß eine Verpflichtungserklärung / Einladung ausgesprochen wurde, bei ihrer Entscheidung durchaus berücksichtigt hat und daß die Ablehnungsgründe alleine in der Person der Antragsstellerin liegen.

Auf der anderen Seite liegt es jedoch auch im Interesse der Bundesrepublik Deutschland, Einreise und Aufenthalt von Ausländern in geordneten Bahnen zu halten sowie einen unerwünschten, den ausländerrechtlichen Regelungen widersprechenden längeren Aufenthalt zu verhindern."

Nun für meine Cousine ist das ein schwacher Trost. Für Ideen, die Einreise dennoch zu gewährleisten, wäre ich sehr dankbar!


Lieben Gruß,
Mariah

PS: Elvire was ist das für ein Paper? Bordereau der CNSS? Meine Cousine hat keinen festen Job. Ich schätze mal, daß dies für die Entscheidung ins Gewicht fiel.


Leben und leben lassen!