Guten Abend Sinka,

 Antwort auf:
Und diese könne ich dann auch an meine Erben vererben
ja natürlich, das kannst Du. Das Problem stellt sich bei den Erben erst beim Verkauf.

Erkundige Dich genauestens bei einem guten Notar.

Übrigens, offizielle Schenkungen (z.B. Immobilie) von einem Christen an einen Muslim sind in MA nicht möglich.