@Youssef

 Antwort auf:
Das von Dir erwähnte Beispiel hat mit dem Fahrverhalten zu tun und kaum mit den Verkehrsregeln. Denn Verkehrsmässig ist das Huppen durchaus zulässig, wenn jemand aus der Parklücke herausfährt, ohne darauf zu achten, dass wollmöglich ein Autofahrer auf der Strasse fährt.
Es ist so das die Prüfungsfragen dieses erfordern. Man muss dort das hupen ankreuzen. Sonst ist das ein Fehler. Also zählt es zu den Verkehrsregeln.