Hallo Elvire,

talak al khol'â würde es so interpretieren:wenn die Frau die Scheidung einreicht, liegt es in der Macht des Richters ob er die Scheidung in ihrem Sinne durchführt oder nicht.

 Antwort auf:
in 300 fällen verzichtete die frau auf die ihr zustehenden rechte
ist doch ganz klar, hier werden Repesalien von Seiten des Ex-Ehemannes befürchtet.

 Antwort auf:
Vormund
entspricht auch nicht mehr dem Gesetz ist aber Praxis

gruß
Omar