"Die Beweise dieses Gerichts waren von Anfang an nicht ausreichend, um überhaupt einen Ehebruch nachzuweisen."

es ist unerheblich, OB der ehebruch nachgewiesen wurde.
entscheidend ist, WIE das islamische recht so etwas sanktioniert.

amira77, du scheinst gewisse schwierigkeiten mit ansichten zu haben, die deinen nicht entsprechen.
ist das nun individueller ausdruck deines islamischen glaubens oder schlicht ein mangel an anstand und erziehung?

lobozen


speerspitze der aufklaerung \:\)