Hallo Ulla,

was Elbekkali Amine in seinem Beitrag auf „Arabisch“ zitierte bedeutet in etwa:
„Unter den erlaubten (Dingen) verabscheut Allah die Scheidung am meisten.“

Das sagt uns, dass die Scheidung an sich im Islam erlaubt ist (im Gegenteil zum Christentum, wo die Devise lautet: „Bis euch der Tod scheidet“!). Die Scheidung ist also im Islam erlaubt, allerdings nur halbherzig und darf nur dann geschehen, wenn alle anderen Alternativen erschöpft sind. Das heißt, wenn nichts mehr zu retten ist.
[فإما إمساك بمعروف أو تسريح بإحسان]
= [Entweder ein gütiges Zusammenleben, oder eine gnädige Scheidung ]

Beste Grüße