Hallo broonsiede,

es stimmt schon, was du zitierst.

... und jetzt setzt "mein" Pessimismus ein, wenn ich an den rechtlichen Anspruch auf die Unterhaltszahlung aus Belgien denke!

Als Mutter kann ich, was sicher nicht leicht ist, wählen:

- will ich, daß mein Kind (ein Geschenk Gottes - trotzt kaltem Recht) von Geburt an MA-Staatsbürger IST und ich "lediglich hoffen" kann, Geld aus Belgien zu bekommen...?

- oder will ich das formale Recht auf diesen Unterhaltsanspruch in Form von Geld...? Dann ist mein Kind (noch kein) kein MA-Staatsbürger. Jetzt kommt's aber: Was tue ich als Mutter, wenn ich das "Geld" einklagen muß, ich sage Dir liebe broonsiede, "Recht" alleine genügt nicht. Recht haben und Recht kriegen (bzw. Geld kriegen) sind 2 Paar Schuhe und das Einklagen verursacht Kosten und ausschließlich ich als Mutter trage dieses Kostenrisiko. Da laß' ich Dich über Grenzen hinweg einklagen, theorethisch JA - aber praktisch "ZERO". Wenn ich nur daran denke, wie hier in A, innerhalb des eigenen Staates Klagen sich "ziehen", wo am Ende außer Kosten NIX entstanden ist. Kein Ende abzusehen ist, auch nicht von den Kosten. Das heißt, letztendlich habe ich als Mutter "weniger als NULL", wenn dies überhaupt möglich ist...!?

Lediglich eines ist garantiert: Es füllt den Büroordner eines Anwaltes mit einer womöglich ständig offenen Forderung, aber davon lebt er ja, der Anwalt, bekanntlich ganz gut. Nur das ist "sicher".

Auf den "Guten Willen" bin ich letztendlich so oder so angewiesen. Denn von einer Klagsforderung kann ich nix kaufen, meinen täglichen Bedarf nicht decken. Lediglich meine Nerven...!

... die Familie "mittelständig" (also keine Analphabethen), der Vater anscheinend detto!? Ich kann über das Geld anderer nicht bestimmen, aber 200 - 300 Euro pro Monat für das Kind, das ist 'in Belgien' doch drinn'..., oder?

Ich weiß sehr wohl, daß das alles Theorie ist, aber ein Kind stellt doch einen in Euro gar nicht ausdrückbaren Wert dar! Was Schöneres gibt's doch gar nicht!

Also, sind wir vorerst wieder "gut"? ... AvP.