Aufenthaltsgenehmigung

Hallo Howard Neu und Anja Maria,
zu diesem Thema möchte ich folgendes ergänzen:
Ein konvertibles Bankkonto muss vorhanden sein. Eine regelmässige monatliche Überweisung ist nicht erforderlich, wenn ein bedeutender Betrag auf dem Konto liegt. Allerdings ist es dann möglich, dass in Kopie alle Kontoauszüge für ein Jahr (oder weniger) vorgelegt werden müssen.

Wohnt man zu Miete, muss der Vermieter eine Bestätigung erstellen, die wiederum von dem zuständigen Polizeirevier bestätigt werden muss.
Das setzt natürlich voraus, dass man auf dem Polizeirevier gemeldet ist.

Hat man eine Immobilie, die man selbst bewohnt, benötigt man den Kaufvertrag, Quittung über den bezahlten Kaufpreis und Eintragung ins Grundbuch.

Weiterhin benötigt werden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde (falls man verheiratet ist).

Ansonsten 6 Lichtbilder, Passkopien, eine Wertmarke von 160 DHS (bei Erteilung für 2 Jahre).
Wird die Genehmigung für 1 Jahr erteilt, ist die Wertmarke billiger.

Ansonsten ist viel Geduld angesagt und ein immer freundliches Lächeln......

Beim ersten Antrag erhielt ich die Genehmigung für 1 Jahr und offenbar "wegen guter Führung" seit mehreren Jahren immer für 2 Jahre.

Über die Arbeitsgenehmigung kann ich nichts sagen, aber ich denke, dass die Aufenthaltsgenehmigung die Voraussetzung für die Arbeitsgenehmigung ist. Meine europäischen Freundinnen haben zuerst die Aufenthaltsgenhemigung sich geholt und sind dann in die Berufswelt. Wie es sich verhält, wenn man in der Touristenbranche arbeitet und von Deutschland aus bezahlt wird, weiss ich nicht.