Hallo Horst,

Deine Berichte und Hinweise lese ich immer besonders gerne, da Du ja vor Ort bist und die Szenarien dort alle "live" durchleben durftest oder mußtest.

Kannst Du das mit dem finanziellen Nachweis vielleicht noch ein bißchen erläutern. Du mußt also ein Devisenkonto dort einrichten und die Bank dort (egal welche...banque populaire, BMCE etc....???) muß schriftlich bestätigen, daß jeden Monat eine Summe X woher auch immer eingeht? Das hast Du doch sicherlich erbracht und warum haben sie es dann abgelehnt, Dir eine Aufenthaltsgenehmigung zu erstellen? Sie müssen Dir noch eine Begründung geliefert haben oder wollten sie für die Erstellung eine "finanzielle Aufwandsentschädigung", die Du nicht zahlen wolltest?

Ist eine Aufenthaltsgenehmigung in Marokko sodann auch gleich eine Arbeitsgenehmigung oder ist hier der Prozeß wiederum anders und man muß das separat beantragen. Wie lange ist so eine Aufenthaltsgenehmigung dann gültig?

Entschuldige meine Neugier und danke im voraus für Dein Feedback!

Gruß aus Köln

Anja Maria