Außerdem kann in Marokko einer
Nichtmuselmanin nach dem Tod ihres Mannes das Erziehungsrecht der gemeinsamen Kinder zugunsten von Verwandten des Mannes
versagt werden.

wenn der mann stirbt, nehmen die tanten und onkel das kind unter ihre obhut...habe ich das richtig verstanden? und die mutter? wo bleibt sie?

ist das ein text, an dem du mitgewirkt hast, rainer???