Hallo Anja,

nach welchem Recht und wo habt Ihr denn geheiratet? Habt Ihr einen Ehevertrag abgeschlossen?

Wenn Ihr Euch trennt, habt Ihr bei deutschenm Recht und in Deutschland zunächst das gemeinsame Sorgerecht. Diese kann auf Antrag auf einen Elternteil übertragen werden, wenn der andere zustimmt oder sich Schwerwiegendes zuschulden kommen läßt.

Nach islamischen Recht lebt das Kind bis zum zwölftem Lebensjahr bei der Mutter, danach muß es sich entscheiden, ob es bei Vater oder Mutter leben möchte. Bei der Altersangabe bin ich mir nicht ganz sicher, ich habe auch schon mal von 6 Jahren gelesen. Anders ist es, wenn die Mutter die islamische Erziehung des Kindes behindert, dann wird es wohl ohne Berücksichtigung des Alters dem Vater zugesprochen.

Schlechte Karten, wenn es zu einer Verhandlung im Ausland kommen sollte. Denn was eine Behinderung ausmacht, dürfte schwer zu definieren sein. Wenn man Pech hat, reicht es, daß man Nichtmuslimin und der Sprache nicht mächtig ist.

Es gibt hier irgendwo einen Link zu einer Schrift über das Eherecht, Rainer hat daran mirgearbeitet und kann Dir sicher die Adresse nennen, falls Du den Link nicht findest. Außerdem könnte ich Dir ein Buch nennen, in dem das Thema teilweise abgehandelt wird, Titel kann ich gerne nachreichen, habe ihn nicht parat.

Was ich nicht weiß, aber vielleicht Du: in welchem Alter spricht ein Kind denn üblicherweise das islamische Glaubensbekenntnis, mit dem es den Islam als Religion annimmt?

Zweite Frage in eigner Sache: habt Ihr Euren Sohn beschneiden lassen?