@Ingenieur
Soweit ich weiß, ist es ein Unterschied ob ein Marokkaner mit einer Landsmännin oder aber einer Deutschen verheiratet ist.
In meinem Bekanntenkreis (Marokkaner) haben die Partner auch erst eine befristete Aufenthaltserlaubnis (3 Jahre) bekommen und danach die Unbefristete. Mit einem dt. Ehepartner, bekommt man(n) nach 3 Jahren bereits die UA.
Andersherum, wenn eine Marokkanerin einen Deutschen heiratet, soll sie bereits nach 2 Jahren die UA beantragen können.

@Hachim
Das nach Erteilung der unbefristeten AE niemand mehr danach fragt, wußte ich nicht.

@Katja
Vielleich hältst Du uns ja auf dem Laufenden was daraus geworden ist ;\)

Tamou