@Katja
Ich kann mir nicht vorstellen, dass Euer Bekannter seine unbefristete Aufenthaltserlaubnis behalten kann. Wahrscheinlich hat Dein Bekannter die UA doch nur durch seine "noch" Ehefrau erhalten oder?

Z.B. bevor ein marokk. Ehmann die unbefr. Aufenthaltsgenehmigung bekommt, muß die dt. Ehefrau den Behörden bestätigen, dass die Ehe fortan besteht (was natürlich langfristig gesehen, keiner kann ;\) ).
Liegt bereits beim Antrag auf die unbefr. Aufenthaltserlaubnis die Ehe brach bzw. die Partner sind getrennt, macht die Ehefrau sich sogar strafbar wenn sie die Formulare unterschreibt.
Ich vermute, weiß es aber auch nicht genau, dass es sich dann noch danach richtet, wann die Scheidung eingereicht wird bzw. wurde.

@Hachim
Bist Du Dir sicher, dass das die einzigen Gründe sind, bei denen die UA aberkannt wird?