Hallo!
Stellvertrend für einen guten marokkanischen Freund möchte ich hier die Frage zur unbefristeten Auftenthaltserlaubsnis stellen. Er hat seit knapp einem Jahr bzw. diesen Sommer seine unbefristete A. Nun lebt er aber seit letztem Dezember getrennt von seiner Frau. Sie will die Scheidung. Nun bin ich und auch andere Bekannte der Meinung, dass wenn die Scheidung vollzogen ist, der Marokkaner auch sein Recht auf die unbefristete A. verliert und ausgewiesen wird bzw. werden kann. Mein Mann und auch wieder andere Freunde meinen, dass die unbefristet A. bestehen bleibt, egal ab er nun noch verheiratet ist oder geschieden. Wer weiß mehr dazu?!
Danke für Eure Antworten,
Katja