Eure deutsche Hochzeit wird auf jeden Fall gültig sein. Nur wenn Ihr in MA lebt oder öfter dort seit, solltet Ihr die Hochzeit dort auch registrieren lassen (zB für Hotels etc)

Viele Infos stehen in der Broschüre Deutsch MA Familienrecht hier auf der Seite unter Publikationen.


Ich stehe vor der gleichen Problematik.

Wir werden daher bald zur MA-Botschaft gehen, allerdings hier in der Schweiz, die Namensänderung für meine Frau beantragen und den neuen Familienstand registrieren lassen. Da wir sowieso noch einmal in MA heiraten wollen (wird bestimmt teuer....), werden wir dann ja auch eine MA Heiratsurkunde vorweisen koennen.

Habe von einem Fall mit einem Tunesier gehört, wo die Anerkennung problemlos per Post ging.

Zu meinem Unglück werden sicherlich aber die Fälle

1.) Mann aus MA / Frau aus D und
2.) Mann aus D / Frau aus MA

unterschiedlich geregelt.

Wer hat hierbei Erfahrungen?