Die verbindlichen Bedingungen für einen islamischen Hijâb
(Übersetzt von Umm Djumâna – Muslima.de.ms)
1. Der Hijâb muss den gesamten Körper bedecken
Es ist eine übereinstimmende Ansicht von vielen angesehenen Gelehrten, dass das
Gesicht und die Hände der Frau bedeckt werden müssen. Einige Gelehrte sagen, dass es
der Frau erlaubt ist, ihr Gesicht und ihre Hände zu entblößen, so lange diese Handlung
keine Fitnah (Erweckung von Begierden) verursacht. Dabei müssen zwei Dinge beachtet
werden:
a) Wenn sie schön ist bzw. ihr Gesicht und ihre Hände mit äußerlichen Substanzen
verschönert, oder
b) die Gesellschaft um sie herum verdorben ist, wo die Männer ihre Blicke nicht senken,
dann ist es ihr untersagt, ihr Gesicht und ihre Hände zu entblößen.
Die Frau des Propheten (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm), Umm Salama (möge
Allâh mit ihr zufrieden sein), sagte:
„Als der Vers ‘und ihre Schleier über ihre Juyûbihinna (d.h. ihre Körper,
Gesichter, Hälse und Busen) ziehen’ [al-Nûr 24:31 – ungefähre Bedeutung]
herabgesandt wurde, gingen die Frauen der Ansâr hinaus, als ob sie Krähen auf ihren
Köpfen hätten, aufgrund ihrer äußeren Bekleidung.“
2. Der Hijâb darf keine Zurschaustellung sein
Der Hijâb selbst darf keine Zurschaustellung sein. Allâh hat den Hijâb verordnet, um die
Schönheit der Frauen zu bedecken, und nicht, um damit zu prahlen. Allâh (Gepriesen und
Hocherhaben ist Er) sagt: „…und ihren Schmuck nicht zur Schau tragen sollen –
bis auf das, was davon sichtbar ist…“ [al-Nûr 24:31]
Und:
„Und bleibt in euren Häusern und prunkt nicht wie in den Zeiten der Jâhiliyyah
(Unwissenheit).“ [al-Ahzâb 33:33]
Es ist absolut unlogisch, dass der Hijâb selbst eine Quelle der Zurschaustellung ist.
3. Der Hijâb darf nicht transparent sein
Der Zweck des Hijâb muss erfüllt werden. Um eine Bedeckung zu sein, darf der Hijâb
nicht aus einem durchsichtigen Material bestehen, das die Frau nur namentlich bedeckt,
wobei sie in Wirklichkeit nackt ist. Der Prophet (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm)
wird folgendermaßen zitiert: „In der letzten Zeit meiner Ummah (Nation der Muslime)
wird es Frauen geben, die bekleidet und doch nackt sind, die ihr Haar hochstecken wie
die Höcker eines Kamels – verflucht sie, denn sie sind verflucht. Sie werden al-Jannah
(das Paradies) nicht betreten noch seinen Duft auch nur riechen können, obwohl dieser
Duft über eine Entfernung eines 500 Jahre währenden Kamelritts wahrgenommen werden
kann.“ Dies weist darauf hin, dass eine Frau eine ernsthafte und vernichtende Sünde
begeht, wenn sie ein Kleidungsstück trägt, das dünn und durchsichtig ist, und das ihre
Gestalt deutlich zeigt.
4. Der Hijâb muss weit sein, nicht enganliegend
Der Hijâb ist ein Schutz vor Fitnah. Wenn er enganliegend ist, wird er die Umrisse des
Körpers der Frau zeigen, und dies verletzt und annulliert den gesamten Zweck des Hijâb.
5. Der Hijâb darf nicht parfümiert sein
Es wurde von Ad-Diya Al-Maqdisi berichtet, dass der Prophet (Frieden und Segen Allâhs
seien auf ihm) sagte:
„Jede Frau, die sich parfümiert und an den Leuten vorbeigeht, so dass sie sie riechen
können, ist eine Zâniyah (Ehebrecherin).“
6. Der Hijâb darf der Kleidung der Männer nicht ähneln
Imâm Ahmad an-Nissa’î berichtete, dass der Prophet (Frieden und Segen Allâhs seien auf
ihm) sagte: „Frauen, die die Männer nachahmen, sind nicht von uns und ebenso
diejenigen Männer, die die Frauen nachahmen.“ Abu Huraira (möge Allâh mit ihm
zufrieden sein) berichtete: „Der Prophet (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm)
VERFLUCHTE den Mann, der Frauenkleider trägt und die Frau, die Männerkleidung trägt.“
7. Der Hijâb darf der Kleidung der Kuffâr nicht ähneln
Abu Dawûd und Ahmad berichteten, dass der Prophet (Frieden und Segen Allâhs seien
auf ihm) sagte: „Wer ein Volk imitiert, ist einer von ihnen.“
‘Abdullâh Ibn ‘Umar (möge Allâh mit ihnen beiden zufrieden sein) sagte: „Der Prophet
(Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) sah mich zwei Kleidungsstücke tragen, die mit
Safran (orange) gefärbt waren, woraufhin er sagte: ‚Dies ist die Kleidung (, die
gewöhnlich) von den Kuffâr (getragen wird), daher trage sie nicht.’“
8. Der Hijâb darf nicht zum Zweck des Ruhmes getragen werden
Abu Dawûd und Ibn Mâjah berichteten, dass der Prophet (Frieden und Segen Allâhs seien
auf ihm) sagte: „Derjenige, der Kleidung trägt, die für den weltlichen Ruhm entworfen
wurde, den wird Allâh am Tag der Wiederauferstehung ein Kleid der Demut tragen
lassen; dann wird er ins Feuer gehen.“ Kleidung des Ruhmes ist jegliche Kleidung, die
eine Person trägt, um berühmt auszusehen. Dies gilt sowohl für Kleidung, die sehr
wertvoll ist und Gefallen am diesseitigen Leben zeigt, als auch für Kleidung, die von
minderwertiger Qualität ist, um mangelndes Interesse am weltlichen Leben zu zeigen.
Solch eine Person könnte z.B. Kleidung in auffälligen Farben tragen, um Aufmerksamkeit
zu erregen und sich stolz und/oder arrogant benehmen.
9. Verborgene Arten der Zurschaustellung
Wenn man die verschiedenen Bedingungen des Hijâb betrachtet, kann man deutlich
erkennen, dass viele junge muslimische Frauen diese Bedingungen nicht erfüllen. Viele
messen nur mit halbem Maß, was nicht nur die Gesellschaft, in der sie leben, verspottet,
sondern auch die Befehle Allâhs (Gepriesen und Hocherhaben ist Er). Sie halten das, was
sie tragen, fälschlicherweise für einen “Hijâb”. O Muslimûn, gehorcht Allâh (Gepriesen
und Hocherhaben ist Er) und Seinem Gesandten (Frieden und Segen Allâhs seien auf
ihm) und lasst euch nicht von denjenigen täuschen, die diese Handlung von euch
“preisen” und ihre wahren Absichten verbergen. Lasst euch nicht täuschen, und es gibt
keine Entschuldigung dafür, dem Satan zu folgen.
Wenn Du wirklich al-Jannah erlangen willst, dann berücksichtige diese Dinge, in shâ’
Allâh
Quelle: Islamworld.net