Guten Abend,
Liebe Ulla,

 Antwort auf:
z.B. kenne ich Marokkaner, die fremde Muslime im U-Bahnhof während des Ramadans ansprechen, weil diese während des Tages rauchen.)
Eigentlich wundert's mich nicht, denn in MA sieht das Gesetz eine Gefängnisstrafe von 1 bis 6 Monate vor, wenn in der Öffentlichkeit das Fasten von einem Gläubigen tagsüber gebrochen wird.

Vor kurzem erst hat ein Journalist in einer marokkanisch-französischsprachigen Wochenzeitschrift die Zeit des Ramadans als eine Periode der äussersten Intoleranz bezeichnet und er sprach sich dafür aus, dass die Entscheidung des Nichtfastens dem Gläubigen selbst überlassen
bleiben sollte.