aus dem von shakir reanimierten thread und dem hier entnehme ich, dass folgende probleme geloest werden sollten, wenn man muslimischen mitarbeitern die ausuebung ihrer religioesen pflichten erleichtern will:

- moeglichkeit, gebetszeiten einzuhalten.
- im ramadan eine zeitliche verschiebung der mittagspause
- beachtung der islamischen feiertage.

als potenzieller arbeitgeber des muslims haette ich damit keine probleme, wenn

- die art der taetigkeit individuelle pausenzeiten zulaesst, ohne arbeitsablaeufe und terminplaene zu tangieren oder die nicht-muslimischer mitarbeiter.

- muslimische feiertage entweder als erholungsurlaub genommen werden, oder die moeglichkeit besteht, die arbeitszeit auf (christliche) gesetzliche feiertage zu verlegen.
(z.b. bereitschaftsdienste).

sozialraeume (sogar mit flaechen-angabe pro ma) schreibt der gesetzgeber ohnehin vor, muessen also vorhanden sein.
es spricht nichts dagegen, die fuer gebetszeiten zu reservieren. es gibt ja auch team-gespraeche, supervisionen u.ae., in denen raeume nicht allen ma zur verfuegung stehen.

in cafeterias spezielles essen fuer muslime anzubieten kaeme fuer mich nur dann in frage, wenn sich die kosten dadurch nicht erhoehen.
wenn mein muslimischer ma-anteil sehr klein ist, wird sich das nicht machen lassen.

kopftuch? klar. warum denn nicht. ich stelle einen ma ein, keinen lehrer.


fuer mich persoenlich interessant ist, dass ich mir ohne oli's thema bei einem bewerbungsgespraech darueber keine gedanken gemacht haette, wenn der muslimische interessent nicht von selbst darauf zu sprechen gekommen waere.

sage noch einer, ein forum sein keine quelle der erleuchtung \:\) ).

lobozen


speerspitze der aufklaerung \:\)