im zuge der derzeitigen tourismus-krise ändern die charter-gesellschaften ihre pläne nach gutdünken und passen sie dem bedarf an. so kann es einem passieren, dass man von leipzig erst nach berlin und dann weiter nach ägypten fliegt, oder von agadir auf den kanarischen inseln einen zwischenstopp einlegt, um weitere passagiere aufzunehmen. statt nachmittags werden flüge in den frühen morgen verlegt, oder destinationen ganz gestrichen (statt münchen dann hamburg, mit einem gutschein für die bahn, um nach hause zu kommen).

völlig rechtlos ist der urlauber jedoch nicht. unzumutbare änderungen berechtigen zur kostenlosen, fristlosen kündigung des reisevertrags. und:

wenn der zeitliche mehraufwand des kunden dabei vier stunden übersteigt, kann er eine entschädigung verlangen.

daran ändert auch nichts, dass im "kleingedruckten" der gesellschaften steht: änderungen der fluggesellschaft, der flugnummer und der voraussichtlichen flugzeiten sind vorbehalten."

nun wird kaum ein fluggast seine reise stornieren, nur weil er statt vier nun sechs stunden im flieger sitzt, aber: wenn man sich vor reiseantritt ein hotelzimmer mieten muss, um frühmorgens das flugzeug zu erreichen, und das nur, weil einem mitgeteilt wurde, dass sich die flugzeiten geändert haben, dann sollte man schon *sehr genau* nachfragen und sich womöglich das hotelzimmer dann auch bezahlen lassen.

quelle der verwendeten informationen: professor ernst führich, reiserechtsexperte in kempten (in: weser-kurier vom 8.6.02)