Hallo zusammen,

Khira, das von dir erwähnte Zitat ist nicht von mir sondern von Inesse. ich möchte dazu jedoch anmerken, das das ganze Leben für alle denkenden Menschen täglich die Notwendigkeit zur Entscheidung abverlangt (Gott sei dank) und nicht nur muslimischen Frauen. Ansonsten spricht aus meiner Sicht vieles für deine Argumentation, denn ein kopftuchverbot für beamtete Lehrer ist keine Rechtsbeugung, sondern eine Interessenabwägung von sich möglicherweise wiedersprechenden Forderungen des Grundgesetzes. Ich finde es richtig, nicht schnell zu entscheiden, denn in jedem Fall ist ein breiter gesellschaftlicher Konsens in dieser Frage wünschenswert.

hallo Faust, zu deiner Frage, nach dem Urteil des BverfG ist die grenze dort zu ziehen, wo auf Grund der beruflichen Situation in der Person ein Konflikt zwischen Religiöser Überzeugung und erforderlicher weltanschaulicher neutralität entstehen könnte. Das dies nicht automatisch geschehen muss liegt auf der Hand und die Ratlosigkeit, welche Folgerungen aus dieser Erkenntnis zu ziehen sind, kann man aus der Urteilsbegründung leicht herauslesen.

Schönes Wochenende @all