Ahlan Shakira,

wie schon oft hier im Forum erwähnt, soll die moslemische Frau Ihre Reize verbergen. Wo es genau steht kann ich Dir nicht schreiben und bitte hiermit Jemand anderen als mich, Dir Deine Frage zu beantworten.
Was können Sie denn anderes tun, die verschleierten Schönen mit samtenen Mandelaugen und den gewagten Lippen, als einen Schleier tragen, um Ihre Reize zu verbergen? Ob es in der Scharia(islamischen Recht) nun Pflicht oder Wunsch ist, ist Ansichtssache, so wie auch jedes Gesicht nicht gleich reizvoll auf den Betrachter wirkt.
Die Aussage von Jmxx, das die Weltbank die Familienrechtsreform vorantreiben wollte, ist für mich nachvollziehbar. Ein Grund könnten die hohen Schulden von Marokko an die Weltbank sein. Die Familienrechtsänderung würde den Staat moderner machen, was für die Weltbank die Hoffnung auf Rückzahlung der Kredite vergrößert.
Übrigens ist die Vormundschaft für die Landfrauen und konsevativen Frauen kein Problem, denn die in diesem Zusammenhang bestehenden Pflichten der Männer bringen auch Vorteile. Es gibt viel Schlimmeres im marokanischen Familienrecht. Wen z.B eine ledige Marokkanerin ein Kind bekommt ist das verboten, deshalb und auch aus Angst vor Strafe oder Heiratszwang, leugnen viele Männer die Vaterschaft. Ob die Frau freiwillig oder gewaltsam das Kind bekommt steht nicht im Vordergrund. Um den Vater nun sachlich festzustellen, könnte man ja eine DNS-Analyse machen lassen, der Gerechtigkeit wegen. Leider und das finde ich nicht in Ordnung, kann in Marokko kein Mann zu einer DNS-Analyse verpflichtet werden. Die Folge ist, das Kind wächst ohne Vater auf und die Mutter ist als Hure gebranntmarkt, nur weil es solche Gesetze gegen Ehrlichkeit gibt.

Und noch etwas Merkwürdiges gibt es im islamischen Familienrecht. Eine Witwe oder Frau, die mit Ihrem Mann Jahre keinen Kontakt mehr hatte und plötzlich schwanger wird, darf behaupten, daß das Kind im Mutterleib einfach ein paar Jahre geschlafen hat bevor es auf die Welt kam. Eine Witwe kann auch nach einigen Jahren sagen, das Kind stammt vom verstorbenem Ehemann. Die Ehefrau, deren Mann vielleicht jahrelang im Ausland arbeitete, oder auf Feldzügen war, darf behaupten, das Neugeborene ist vom Ehemann und das Neugebohrene hat halt lange auf die Rückkehr des Vaters gewartet.
So ein Gesetz hat bestimmt schon viele Ehen und Frauenleben gerettet. Bestes Beispiel ist die Afrikanerin(Diskussion im Forum) welche wegen einem Kind zum Tode durch Steinigen verurteilt war. Als nach öffentlichem Druck das Todesurteil aufgehoben wurde, war die Begründung die Obengenannte mit einem schlafenden Kind im Mutterleib vom ersten Ehemann trotz der langen Zeit.

Bitte verzeiht mir alle, daß ich vom Thema abgekommen bin, es war mir ganz einfach danach, in diesem Zusammenhang etwas loszuwerden, was ich nicht verstehen kann, auch wenn ich das Gefühl nicht loswerde das mich bestimmt kaum Jemand im Forum so richtig versteht.

leihinik
Josef