>> bei Deinen Überlegungen solltest Du nicht vergessen, jede Marokkanerin hat einen gesetzlichen Vormund. Entweder ist es der Ehemann, der Vater, der Bruder oder der Onkel. Es ist das Recht des Vormundes auch in Kleidungsfragen der marokanischen Frau mitzubestimmen, […] <<

"und das weib schweige in der gemeinde". so oder ähnlich steht es in der bibel. dies würde jedoch keine frau im frommen deutschland zum schweigen bringen.

Josef, ich weiß nicht, wo du diese geschichte ausgegraben hast. sie hört sich so an, als würde jede marokkanische frau morgens in ihren papiern prüfen, wer für sie vormund sei und ihr anschließend die vorgesehene kleidung für den tag freigibt.

es ist doch absurd, völlig unzutreffend und ungerecht !