Thomas, noch ein Nachtrag:
Eine gebürtige Marokkanerin unterliegt natürlich nur in Marokko (oder bei den diplomatischen Vertretungen Marokkos) dem marokkanischen Recht.
Bei deutscher Staatsangehörigkeit gilt bei Aufenthalt in Deutschland das internationale Prinzip der "effektiven Staatsangehörigkeit", d.h. hier gilt sie nur als Deutsche!