Hallo Herr "Gewürzhändler" Ahmed,
ich glaube, Du kennst unser Rechtssystem noch nicht so richtig, deshalb versuche ich Dir folgendes transparenter zu machen:
Wir haben in D eine Gewaltenteilung in Exekutive (Regierung), Legislative (Gesetzgebung) und Judikative (Justiz bzw. Rechtsprechung durch Gerichte).
Die Rechtsprechung ist für die gesetzeskonforme und damit ordnungsgemäße Umsetzung der Gesetze durch die Regierung zuständig, das bedeutet im aktuellen Fall des "Schächtens", daß die Richter des Bundesverfassungsgerichtes mit einem grundsätzlichen Urteil die Regierung zum einem Handeln zwingen, nämlich daß die Regierung das Schächten in bestimmten Fällen duldet (was die Regierung grundsätzlich eigentlich garnicht will, nun aber in bestimmten Fällen machen muß)!
Gruß Rainer