hallo,

einige wenige links zum von rolf angesprochenen thema von kindern und vaterschaft.
hier sind wir fern von islam, wüßte und kamelen. es geht um den konflikt um den konflikt um das sorgerecht mit amerikanischen und französischen bürgern und den umgang der deutschen justiz und gesellschaft damit. marokkaner, die in so eine mißlige situation geraten, ziehen die a-karte. sie haben weder hier noch dort jemanden, geschweige einen ganzen staat, der sie vertritt:

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DIE BINATIONALEN KINDER WERDEN ZUR STAATSAFFAERE IN DEUTSCHLAND

"Die deutsche Justizministerin gibt 63* Fälle von nicht gelösten Kindesenführungen von binationalen Kindern mit den USA, aber 86* Fälle mit Frankreich an." […]

“* Diese Zahlen sind die offiziellen Fälle von Kindesentführungen im Sinne der Haager Konvention. Sie berücksichtigen nicht die anderen Hunderte von Kinder, die ihren französischen Elternteil nicht sehen können, nachdem die binationale Ehe in Deutschland nach deutschem Recht geschieden worden ist.”

quelle: http://www.isonet.fr/stop/entf%C3%BChrung.htm

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Fischer in USA wegen Sorgerechtsfall unter Druck
[…]
Die deutschen Gerichte nutzen offenbar eine in der Konvention enthaltene Ausnahmeklausel, um anders zu entscheiden. Ihnen wird vorgeworfen, fast automatisch für den Verbleib der Kinder in Deutschland zu urteilen. Auch mit Frankreich liegt die deutsche Justiz in einer Reihe Aufsehen erregender Fälle "im Clinch".

quelle: http://www.gabnet.com/pol/fischer-albright.htm

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Kinder als Geiseln

“Der Vorwurf, Deutschland verstoße gegen das Haager Abkommen über die zivilrechtlichen Aspekte von Kindesentführungen (HKÜ), wird überdies nicht nur von den Amerikanern erhoben. Auch Jacques Chirac hat den Kanzler schon mehrfach darauf angesprochen. Die Liste französischer Väter, die verzweifelt und vergeblich versuchen, ihre nach Deutschland verbrachten Kinder wenigstens sehen zu können, ist ellenlang.”

quelle: http://www.diewelt.de/daten/2000/05/27/0527fo170525.htx

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Die Entführung nach Deutschland wird von den deutschen Justizbehörden unterstüzt
Der deutsche Elternteil erhält immer die Komplizenschaft der deutschen Justizbehörden. NIE stufen die deutschen Justizbehörden die Entführung der Kinder aus dem gemeinsamen ausländischen Domizil, aus dem gewohnten Umfeld, als ein straffbarer Delikt ein. IMMER stufen die gleichen Justizbehörden jeden Versuch des ausländischen Elternteils die Kinder zum gemeinsamen Haus zurückzubringen, als ein strafbarer Delikt ein. Gleiches Recht für Deutsche und gleiches Unrecht für die übrigen Europäer ?

[… ]

Der Fall Cook

Ein amerikanischer Vater mit einer deutschen Frau verheiratet.
Die Mutter enftührt die Kinder nach Deutschland, muß später in stationäre psychiatrische Behandlung.
Die deutsche Justiz übergibt die Kinder einem Kinderheim, obwohl der Vater das Sorgerecht seitens der amerikanischen Justiz bekommen hat. Dieses dauert seit 992 an.
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Der Fall Catherine Laylle

Eine anglo-französische Mutter die mit einem deutschen Mediziner verheiratet war.1994 hält der deutsche Ehemann die Kinder im Anschluß an den Ferien die Kinder in Deutschland zurück. […] Der Vater konnte mit der Komplizenschaft der deutschen Justiz fast alle Besuchrechte der Mutter verbieten. Die Mutter konnte seitdem nur drei Mal vom deutschen Affenrecht Gebrauch machen.
[…]

Der Fall Julian Karrer

1998 eine deutsche Mutter, die in Frankreich lebt, fährt mit dem Kind zur Hochzeit des Cousins nach Deutschland und kehrt nicht mehr zum gemeinsamen Haus zurück. Sie behält das Kind bei sich.
[…] 1998 hatten die deutschen Justizbehörden der entführenden Mutter Sorge- und Erziehungsrecht eingeräumt, ohne den französischen Vater zu befragen, gar zu unterrichten. Die französischen Behörden haben zur ihren Lasten erfahren müssen, daß in Deutschland solche geheime Gerichtsentscheidungen möglich sind.

quelle: http://www.gabnet.com/mw/karrer1.htm

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Internationalen Hungerstreik

Am 13.7.2001 beginnt in Berlin der Hungerstreik von mindestens 7 französischen und amerikanischen Eltern, deren Kinder entführt wurden und die zum Teil seit Jahren ihre Kindern noch nicht einmal sehen durften. Jahrelange Proteste und Bemühungen auf juristischer, parlamentarischer und diplomatischer Ebene blieben ohne nennenswerte Erfolge, Deutschland kann faktisch die Rechte der Kinder auf Kontakte zu beiden Elternteilen nicht gewährleisten.

quelle: http://www.pappa.com/hunger