Original geschrieben von: ferbitz
ABER, irgendwo in den Verordnungen steht: Heirat NUR mit Ehefähigkeitszeugnis.

Soweit ich informiert bin, verlangt es Marokko auch (oder?) was ich aber nicht vorlegen kann da mein Status in meinem Heimatland noch nicht zu "Geschieden" geändert wurde. Das kann - da die Ex-Frau nicht mitspielt weil dann über den Unterhalt vor Gericht nochmal verhandelt werden müsste - bis zu einem Jahr dauern. Danach vielleicht noch ein Jahr bis dann meine "Freundin" in Deutschland einreisen kann. Puuuh...die Nerven liegen blank auf beiden Seiten.

Dänemark verlangt kein Ehefähigkeitszeugnis. Den Scheidungsbeschluss des deutschen Gerichts habe ich.
Ich habe weder einen deutschen noch einen marokkanischen Pass.

Last edited by akkle; 09/06/18 06:11 PM.