Also wir haben die Familienzusammenführung gerade erst erreicht und zwar nach allen NEUEN Regelungen. Seit dem EU Recht gilt was Visa und Einreise betrifft nichts mehr von dem genannten. Und seit 2015 und der Flüchtlinge wird da teilweise quartalsweise an den Richtlinien eingezeichnet.
Unsere Zusammenführung hat trotz Kind fast ein Jahr gedauert und hier in Deutschland wurde noch keine Aufenthaltserlaubnis gemacht. Ausländerbehörde lässt sich da Zeit bis das Visum ausläuft.