Original geschrieben von: theomarrakchi
Hallo,
Ich weiß nicht aus welcher Epoche die Erfahrungen von Ferbitz stammen, vermutlich aber aus einer Zeit, die lange zurückliegt. Inzwischen hat sich in der Hinsicht vieles verändert.
Selbst wenn Ihr in Marokko heiratet, wird für die Familienzusammenführung ein Deutsch Zertifikat vom Goethe Institut verlangt.
LG, Theo

Was hat denn die Kenntnis der deutschen Sprache mit der Ausübung der Ehe zutun ?
Dir sind grundsätzliche Begriffe fremd. Familienzusammenführung bedeutet Zusammenführung Getrennter.
Ich machte den Vorschlag, in der deutschen Vertretung in Rabatt mit eier Heiratsurkunde zu erscheinen, oder, auch möglich, an der Grenze Frankreich - Deutschland mit einer übersetzten Urkunde. Das wir zwar den Herren Grenzorganem völlig die Besinnung rauben .
Hier Zitat GG Art. 6 GG lautet seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes am 24. Mai 1949 wie folgt:[1]

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.

Nun macht Euch mal gerade und zeigt Zivilcourage,

Nun ist mir bekannt, dass unser Land aufgrund seiner Geschichte offiziell nicht als fremdenfeindlich darstehen darf, folglich wurden Regularien erdacht, um den Eintritt in das gelobte Land so schwierig wie möglich zu gestalten. Dazu gehören dann auch Falschaussagen, z.B Kenntnis des Deutschen für den ausländischen Ehepartner.
Oder, das war bei mir der Fall, obwohl ich bereits rechtmäßig im Ausland verheiratet, verlangten die Herren Grenzorgane eine Krankenversicherung für meine Frau.
Es scheint aber zu stimmen, die deutschen Ausländerbehörden sehen es nicht gerne, wenn eine Ehe im Ausland geschlossen wird. Da gibt es dümmliche Fragen, ob die Ehe im Ausland geschlossen wurde und wenn ja, warum. In meinem Fall habe ich den Fragebogen diagonal mit Edding gestrichen und kommentiert, dass das die Ausländerbehörde nicht zu interessieren hat.

Last edited by ferbitz; 07/06/18 01:37 PM.