Hallo Malim,
das ist nicht ganz richtig so in der CH. Wenn auch Kantonal geringfügig unterschiedlich gehandhabt, sind die Kantonalen Migrationsämter zuständig.
Als Vater mit Aufenthalt in der Schweiz kann er dort einen Antrag auf Familienzusammenführung mit seiner Tochter stellen. Er kann in dem Antrag um eine bevorzugte Behandlung wegen Dringlichkeit bitten. Das Verfahren sollte in diesem Fall sofort ohne weitere Verzögerung schriftlich beim Migrationsamt des Wohnkantons eingereicht werden. Rechtsanwalt ist vorerst keiner nötig in der Schweiz. Migrationsämter reagieren nicht erfreut über anwaltliche Aktionen.
Die Zeit in Marokko nutzt er vorteilhafterweise dazu, um die Sorgerechtsurkunde via der Schweizer Botschaft in Rabat, rechtsgültig übersetzen zu lassen. Dort bekommt er auch Auskunft welche weiteren begleitenden Papiere er für Anerkennung in der Schweiz benötigt.
Viele Antworten zu Migrationsfragen (dazu gehört auch der Familiennachzug) können mehrsprachig unter >> www.admin.ch << gefunden werden.
Ich hoffe, dass die Sache gütlich für alle Beteiligten ausgeht und dem Kind eine glückliche Zukunft zuteil wird.

Last edited by omar11; 03/06/18 02:45 PM.