Danke Malim. Bekommt so der Vater auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht? Die Frage ist ja, ob die Mutter eine Ausreise verweigern kann. Wenn nicht könnten wir sie wenigstens zu uns nehmen, was wohl das beste wäre. Selbstverdtändlich soll sie den Kontakt zur Mutter halten können, das ginge ja auch mit Ferienbesuchen.