Selam!

Vermutlich hat bisher noch keiner geantwortet, weil deine Situation sehr speziell ist.
Laut den Informationen im Internet dürfen die Einkommensverhältnisse keine Rolle spielen, habe mich da schlau gemacht, weil ich selbst ALG II beziehe. Wohnverhältnisse sollen ausreichend sein und somit ist deine WG wohl im Ermäßen des Sachbearbeiters.
In einer Gruppe auf Facebook wurde einem jungen Mann die Familienzusammenführung verweigert (2016), weil die deutsche Ehefrau keine abgeschlossene Ausbildung besaß. Die Frau war um die 20ig und hatte weder Ausbildung noch Abi und erhielt die Info, dass es nichts bringen würde, wenn sie eine Ausbildung anfange, ohne Abschluß geht nichts. Die Gefahr, dass sie die Ausbildung abbricht, sei auch zu groß.
Begründung: Das Risiko ist zu groß, dass sie beide DAUERHAFT vom Staat leben werden. Von einer Anfechtung des Urteils wurde ihr damals dringlichst abgeraten.

Wir selbst warten noch auf den Ausgang unseres Antrags.