Also Nachwuchs alleine gibt dir kein Recht auf Familienzusammenführung. Natürlich braucht man auch A1. Ausnahmen gibt es nur bei Flüchtlingen. Wir haben letzte Woche den Termin für 15.2. auf der Botschaft erhalten. Ich warte jetzt auf ein Schreiben der AOK und dann schicke ich alle Unterlagen, welche er von mir für den Termin braucht runter. A1 Prüfung hat Ilyass am 3.2. Inshallah geht dann alles gut!
Die Auflagen für Familienzusammenführungen sind zwischen Österreich und Deutschland doch sehr verschieden. Und in der Schweiz sogar von Kanton zu Kanton. Ich habe die Doppelstaatsbürgerschaft Deutsch-Österreich und habe fast mein ganzes Leben in Österreich gelebt. Nach der Heirat wurde schnell klar, dass wir auf Familienzusammenführung in Österreich KEINE Chance haben. Dann bin ich nach Marokko. In der Schwangerschaft haben wir uns dann entschlossen, dass wir Deutschland versuchen allein für die Schulbildung unseres Sohnes. Ich musste dann vor der Geburt Last-Minute nach Deutschland, weil die Geburtsregistierung und Reisepass für ein Kind über die Botschaft schnell mal ein ganzes Jahr dauert und sehr kostenaufwändig ist. Mitarbeiter der Botschaft: "Ich könnte ihnen max. anbieten dem Kind ein Visum in einen marokkanischen Pass zu geben." Und darauf wollte ich mich dann auch nicht verlassen.