Du hast ja mit Deinem ersten Satz nicht Unrecht.
Ich habe mich aufgrund der Empfehlung eines von mir hochgeschätzen users zu einer bestimmten Bank über die Bedingungen dieser Bank für Auslangsabhebungen informiert und ob es stimmt, dass Beträge, die eine Fremde Bank erhebt, dann auch rückerstattet werden, mag stimmen,
Aber: die Betreiber der Geldautomaten, die nicht immer die Bank sind !!! können für die Benutzung des Automaten Geld verlangen, Das geht, verklausoliert, aus den Bedinungen z.B. der DKA hervor.
Das wäre dann kein kostenloser Servce der Korrespondenzbank sondern mit dem Benutzen des Automaten kommt es zu einem rechtsgültigen Werklohnvertrag mit dem Betreiber des Austomaten , also mein Rat nach wie vor: nur Bares ist Wahres, sprich: Vorplanend den Geldbedarf in einer Wchselstube oder auch in einer Bank holen.

Last edited by ferbitz; 25/07/17 11:38 AM.