Original geschrieben von: hulk1
Hallo Arion,

geht es hier nur um die benötigten Unterlagen zur Beglaubigung des Ehefähigkeitszeugnisses durch die Deutsche Botschaft in Rabat?

Die Ehefähigkeitsbescheinigung für sich genommen ist doch identisch mit dem Ehefähigkeitszeugnis:
Ehefähigkeitsbescheinigung
Antwort auf:
Es handelt sich hierbei um die so genannte Ehefähigkeitsbescheinigung, die heute auch Ehefähigkeitszeugnis genannt wird.

Antwort auf:
Um diese zu erhalten, müssen natürlich auch einige Voraussetzungen erfüllt werden.
Holen Sie sich bei Ihrem Standesamt eine sogenannte "Laufliste" (und das können Sie wörtlich nehmen) auf der steht welche Unterlagen verlangt werden.
Diese Liste ist wichtig. Nicht vergessen bei Beantragung der Eheschließung im ausländischem Standesamt diese Liste mitzunehmen.

Auf dieser Liste steht meistens:

Kopie des Passes ihrer Lebensgefährtin/en am besten In- und Auslandpass wenn vorhanden.

Geburtsurkunde. Achtung!! Wenn sie in der Ukraine, Kasastan oder anderen ehemaligen UdSSR Staaten lebt und vor 1991 geboren wurde hat sie meistens noch eine russische Geburtsurkunde. Die muss umgeschrieben werden.

Bei geschiedenen die Scheidungsurkunde. ACHTUNG!! Mit Begründung der Scheidung. Das sind zwei getrennte Formulare. Ist sie vor 1991 geschieden worden und lebt in der Ukraine, Kasastan oder anderen ehemaligen UdSSR Staaten gilt das gleiche wie bei der Geburtsurkunde.

Es kommt vor das auch die Heiratsurkunde verlangt wird, die wird aber bei der Scheidung vernichtet. Man muss sich dann eine Heiratsbescheinigung ausstellen lassen. Das Scheidungsurteil wird in Deutschland noch mal vom Oberlandesgericht überprüft.

Weiter wird eine Ledigkeitsbescheinigung benötigt (nicht älter als 6 Monate).

Dann noch eine Wohnbescheinigung.
Die gibt es in Russland nicht standartmäßig, doch auf dem Passamt wird auf Anfrage so etwas ausgestellt.

Die ganzen Unterlagen müssen dann zur Deutschen Botschaft und beglaubigt werden. Lasst das am besten eine Agentur machen. Die Unterlagen gebt ihr zu Hause bei eurem Standesamt ab. Natürlich erst nachdem sie ins Deutsche übersetzt wurden. Die stellen dann nach Durchsicht eurer Unterlagen die Ehefähigkeitsbescheinigung aus. Diese muss dann bei einer Heirat im Ausland wieder in die Landessprache übersetzt und beglaubigt werden.




Kann mir jemand bestätigen, ob diese geforderten Dokumente noch aktuell sind? Da ich im Moment in Marokko bin und meine zuständige Bearbeiterin im Standesamt sich sehr schwer damit tut, mir telefonisch oder schriftlich Auskunft über benötigte Dokumente zu geben, hoffe ich auf Auskunft erfahrener Verheirateter.
Nun bin ich nächste Woche endlich in Deutschland und wollte eigentlich das Ehefähigkeitszeugnis beantragen, werde aber ständig vertröstet von eben dieser Sachbearbeiterin. Die Zeit ist jetzt knapp, noch rechtzeitig innerhalb einer Woche alle Dokumente zusammen zu bekommen, aber vielleicht klappt es ja noch.

Danke im Voraus