Wenn es in den (schriftlichen) Mietbedingen im Mietvertrag so steht geht das in Ordnung. Ist eine Schlussreinigung zulasten des Mieters hingegen im Mietvertrag nicht explizit aufgeführt, ist hierfür nichts geschuldet! Mündliche Abmachungen sind in diesem Geschäftszweig sowieso nicht bindet..... Es gilt was schriftlich im Vertrag fixiert ist!