Hi....
Ja ioch war gestern beim Standesamt. Im Prinzip braucht man für beide Länder die gleich Dokumente. Nur, dass man in Marokko die Papiere dort übersetzen lassen kann, was wesentlich günstiger ist, als es hier in D übersetzen zu lassen.
Und in Marokko braucht man die beiden Führungszeugnisse die man hier in D nicht braucht, ist mir gerade aufgefallen.

Für D bräuchte man eine Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung, die müsste ich dann erstmal nicht Marokko schicken und er muss sie mir unterschrieben wieder zurück schicken, wobei man die vielleicht auch faxen könnte und das Original nachreicht, wenn es hier angekommen ist?!


Weiß zufällig jemand, wie lange eine Verpflichtungerklärung gültig ist?

Last edited by Patricia0610; 27/08/16 02:58 PM.