Hallo!
Also wir haben als Eheleute kein Besuchervisum für meinen Mann in Österreich erhalten.
Der Punkt "Ihre Absicht, vor Ablauf des Visums aus dem Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten auszureisen, konnte nicht festgestellt werden." heißt unter anderem auch, dass nicht genügend finanzielle Mittel vorhanden sind und die Person über keine Gründe für eine Rückreise zB Arbeitsplatz in Marokkko vorweisen kann. Aufgrund der aktuellen Flüchtlingssituation und den speziellen Wirtschaftsflüchtlingen aus Marokko ist ein Visum für Marokkaner in ein EU Land schier unmöglich. Für die Schweiz wird ebenso ein SCHENGEN-VISUM gebraucht.
Hier zitiere ich mal kurz Wikipedia
"Die Schengen-Regeln des unkontrollierten Passierens der Binnengrenzen wurden im Zuge der Flüchtlingskrise in Europa ab 2015 von mehreren europäischen Ländern außer Kraft gesetzt, nachdem die Sicherung der Außengrenzen der Europäischen Union zusammengebrochen war."
Vergiss den Einspruch! Du hast keine CHANCE!