Original geschrieben von: Noori
Der ziemlich allwissende deutsche Polizei- und Zollcomputer meldet bei einer allfälligen Abfrage bei einer Kontrolle natürlich auch, ob ein Hauptwohnsitz des Fahrers in D (?)(deutscher Führerschein?) angemeldet ist. In diesem Fall dürfte eine marokkanische Carte de Séjour eine untergeordnete Rolle spielen.


Der Vollständigkeit halber möchte ich hierzu anmerken, dass der deutsche Führerschein kein Indiz für einen deutschen Wohnsitz ist.