Der ziemlich allwissende deutsche Polizei- und Zollcomputer meldet bei einer allfälligen Abfrage bei einer Kontrolle natürlich auch, ob ein Hauptwohnsitz des Fahrers in D (?)(deutscher Führerschein?) angemeldet ist. In diesem Fall dürfte eine marokkanische Carte de Séjour eine untergeordnete Rolle spielen. Wie im Eingangspost zu lesen ist, handelt es sich ja auch nicht um eine Urlaubsreise.

Ich empfehle nochmals, einen informativen und völlig unschädlichen Anruf bei einer Zollstelle durchzuführen, da erfährt man was Sache ist.

http://www.zoll.de/DE/Service/Dienststellensuche/Startseite/dienststellensuche_node.html

http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Rei...n-kfz_node.html

Zollvergehen können sehr schnell sehr teuer werden. Ein Einwand 'das habe ich nicht gewußt' und Infos aus Hörensagen sind dann nichts mehr wert.

Gruß