Hier in Marokko sagt jeder: bestrafen und weg.
wie ...
weg?
Wenn das so einfach ginge, wie man es sich Deinen Aussagen nach anscheinend in Marokko so vorstellt:
Abschiebungen nach einer
Ausweisung sind erfahrungsgemäß erst nur nach Jahren unter erheblichen Schwierigkeiten möglich. Und das außerdem auch nur dann, wenn dem Abzuschiebenden ggfls. vorher Ersatzausweispapiere von seinem Heimatstaat ausgehändigt werden, d.h., wenn der Heimatstaat überhaupt dazu bereit ist, seinen straffällig gewordenen Staatsbürger wieder aufzunehmen!
Beispiele: (
1), (
2)