Bei einem Fall mit Entschädigungsanspruch muss man diesen "durchsetzen", da die Fluggesellschaften wissen, dass viele ihre Rechte nicht kennen bzw. den Aufwand der Reklamation scheuen.

Ich hatte mal so einen Fall (KLM) bei dem ich mich an ein darauf spezialisierten Serviceanbieter EUCLAIM gewendet hatte. Im Erfolgsfall geht ein Teil der Erstattung an Euclaim (bei mir 200 von 600€]. Das Verfahren war sehr gut beschrieben und "pflegeleicht". Mir ist der Weg über so einen Spezialisten lieber als über ein RA, der das nicht täglich macht.