Hat dein Kater 'ne Rolex zum Geburtstag bekommen?

lachen5

Die wirklich Reichen und Mächtigen, die das ändern könnten, könnte man als kriminell bezeichnen. Allerdings sind sie das nur im Gerechtigkeitsgefühl und nicht im rechtsstaatlichen Sinne, da es dort heißt:

GG Artikel 14

(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.

(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.

Zusatzprotokoll zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten
in der Fassung des Protokolls Nr. 11


(1) Jede natürliche oder juristische Person hat das Recht auf Achtung ihres Eigentums. Niemandem darf sein Eigentum entzogen werden, es sei denn, daß das öffentliche Interesse es verlangt, und nur unter den durch Gesetz und durch die allgemeinen Grundsätze des Völkerrechts vorgesehenen Bedingungen.

(2) Absatz 1 beeinträchtigt jedoch nicht das Recht des Staates, diejenigen Gesetze anzuwenden, die er für die Regelung der Benutzung des Eigentums im Einklang mit dem Allgemeininteresse oder zur Sicherung der Zahlung der Steuern oder sonstigen Abgaben oder von Geldstrafen für erforderlich hält.“

– Artikel 1 des ersten Zusatzprotokolls der Europäischen Menschenrechtskonvention



Für mich widerspricht sich da einiges, aber es ist geltendes Recht.


When the rich wage war
is the poor who die.
LP