Hallo saad84 ,
ja , das Merkblatt wurde dieses Frühjahr aktualisiert , eben mit dem verlangten Datum der Eheschließung .
Aber das dürfte eigentlich kein Problem sein . Meine Frau hatte ihren Visumsantrag im November 2013 in Rabat abgegeben ( 14 Tage später hat Sie ihr Visum bekommen ) und ich hatte damals unsere Eheschließung in Deutschland nach Absprache mit der Standesbeamtin auf den Januar 2014 terminiert .
Da wir nicht wußten wie lange das Ganze dauern wird hatte uns die Standesbeamtin erklärt das wär überhaupt kein Problem da dies bei binationalen Eheschließungen öfters der Fall sei , sie würde uns einen unverbindlichen Termin zur Eheschließung für den Visumsantrag bescheinigen und wenn wir diesen Termin nicht einhalten können , wird die Eheschließung verschoben - natürlich im Gültigkeitszeitraum des Visums ( 3 Monate ).
Bei uns hat dann alles wie geplant gut funktioniert , ohne Probleme seitens der Botschaft , der örtlichen Ausländerbehörde oder des örtlichen Standesamtes .
Besprech das am Besten einfach nochmal mit deinem Standesamt und ich bin mir sicher ihr findet eine für alle Beteiligten eine gute akzeptable Lösung .

Beste Grüße
das SchultheissenAmt